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Saskia Frantzen, LL.M.

Täter-Opfer-Ausgleich

Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) stellt ein außergerichtliches Verfahren dar, bei welchem der Straftäter dem Opfer im Rahmen eines kommunikativen Prozesses Wiedergutmachung leistet. Der Täter muss dabei umfassende Ausgleichs-bemühungen, Verantwortungsübernahme und Einsicht für seine Tat zeigen. Das Einverständnis des Opfers ist zur Durchführung des TOA stets erforderlich.




Ablauf beim Täter-Opfer-Ausgleich

Der Ablauf des TOA wird von einer geeigneten Stelle übernommen. Eine neutrale Person führt sodann Gespräche mit dem Täter als auch mit dem Opfer, um herauszufinden, ob beide Parteien auch wirklich einverstanden sind. Im Abschluss findet ein gemeinsames Gespräch statt, in welchem die Wiedergutmachung besprochen und ausgehandelt wird. Was im Einzelfall für den TOA ausreicht, hängt von den Vorstellungen und Möglichkeiten der Betroffenen ab. Die Lösung aus dem gemeinsamen Gespräch wird sodann der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, welche anschließend über das weitere Verfahren entscheidet.


Ziele beim Täter-Opfer-Ausgleich

Die Ziele des TOA sind dabei die Aufarbeitung der Tat, die mögliche Aussöhnung, das Erlernen konstruktiver Konfliktbearbeitung sowie das Erreichen einer Wiedergutmachung. Im Erfolgsfall führt der TOA zu einer Strafmilderung oder einer Einstellung des Strafverfahrens für den Täter. Für das Opfer werden ggf. die Beweggründe des Täters sowie seine Einstellung sichtbar, sodass das Gesamtgeschehen besser verarbeitet werden kann. Außerdem ist der Abschluss eines TOA meist schneller als langwierige schwierige Prozesse.

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