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Deshalb berate und vertrete ich Sie in den oben genannten Fällen
 

  • im Rahmen der Nebenklage,

  • im Rahmen des Adhäsionsverfahrens,

  • bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bei Personen- und Sachschäden,

  • bei einer Zeugenvernehmung als Zeugenbeistand,

  • sowie bei Gewaltschutzverfahren aufgrund häuslicher Gewalt oder Stalkings.

Neben dem Familienrecht liegt mein zweiter Schwerpunkt im Opferrecht, denn jeder kann jederzeit Opfer einer Straftat werden. Darauf ist niemand vorbereitet! Nach einer Straftat sehen sich Opfer und deren Angehörigen oft mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. In solch einer Situation benötigen sowohl Opfer als auch deren Angehörige dringend professionelle Unterstützung, um zu erfahren, wo Sie Hilfe erhalten und vor allem, welche Rechte Sie haben. Ich kümmere mich einfühlsam, zuverlässig und diskret um Ihr Anliegen. Dabei rate ich zunächst allen Opfern einer Straftat neben der Beweissicherung auch eine Strafanzeige gegen die Täter zu erstatten. Es ist außerdem in Ihrem Interesse, sich als Opfer einer Straftat umgehend eine:n Opferanwalt:anwältin zu suchen. Je nachdem welches Verbrechen Sie erleiden mussten, werde ich mich dafür stark machen, dass Ihre Ansprüche vollumfänglich durchgesetzt werden.
 

Nach § 395 StPO ist Nebenklage u.a. bei folgenden Straftaten zulässig:
 

  • Sexualdelikte, insbesondere Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch, §§ 174 bis 182, 184i und 184j StGB,

  • Mord und Totschlag, auch versuchter Mord und Totschlag, §§ 211 und 212 StGB,

  • Aussetzung, einfache Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung im Amt, §§ 221, 223 bis 226a und 340 StGB,

  • Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel, Zwangsheirat, Freiheitsberaubung, Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, besonders schwere Nötigung, §§ 232 bis 239 Abs. 3, 239a, 239b und 240 Abs. 4 StGB, 

  • Nachstellung, sog. Stalking, § 238 StGB,

  • Verstoß gegen Kontaktverbote, sonstige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz,

  • sowie bei gewissen Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Urheberrecht.

Opferrecht

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