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Saskia Frantzen, LL.M.

Ablauf des Scheidungstermins

Ablauf des Scheidungstermins

Zum Scheidungstermin müssen beide Ehegatten in der Regel persönlich erscheinen. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich.


Die Parteien müssen im Scheidungsverfahren durch einen Anwalt vertreten werden, welcher zu Beginn den Scheidungsantrag und ggf. anhängige Folgesachen vorträgt.


Danach erfolgt die Anhörung der Ehegatten. Ist das Trennungsjahr eingehalten, worüber sich das Familiengericht durch Befragung beider Ehegatten überzeugen muss, und erklären beide die eheliche Gemeinschaft nicht wiederherzustellen, dauert der Termin in der Regel nur 10 Minuten. Sind Folgesachen anhängig oder die Parteien sich uneinig, dauert es meist etwas länger.


Am Ende des Termins erfolgt der Scheidungsbeschluss. Man beachte: Scheidungstermine sind nie öffentlich, sodass nicht jeder im Zuschauerraum sitzen darf. Lediglich die Beteiligten des Verfahrens sind anwesend.

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