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Saskia Frantzen, LL.M.

Die Nebenklage - Ein Überblick über die Nebenklage

Was ist die Nebenklage?

Die Nebenklage ist eine Möglichkeit, um sich als Opfer aktiv am Strafprozess zu beteiligen. Der Nebenkläger gilt als Verfahrensbeteiligter und hat die Möglichkeit aktiv am Verfahren mitzuwirken und seine Interessen zu verfolgen. Die Nebenklage unterliegt keinem Anwaltszwang. Man ist also als Nebenkläger nicht verpflichtet, eine/n Anwalt/Anwältin zu beauftragen - seine nebenklägerischen Rechte kann man auch alleine wahrnehmen. Trotzdem ist es ratsam, mit einem Rechtsbeistand vor Gericht zu erscheinen. Ein/e Anwalt/Anwältin unterstützt den Nebenkläger dabei, seine Rechte wahrzunehmen, die korrekten Anträge zu stellen sowie Aussagen als möglicher Zeuge zu formulieren.


Unterschied zwischen Nebenkläger und Zeuge

Der Unterschied zwischen der Beteiligung als Nebenkläger und als Zeuge ist der, dass Zeugen zunächst nur eine Aussage gegenüber der Polizei und später, nach Erhalt einer Vorladung, vor dem zuständigen Gericht machen. Als Nebenkläger dagegen stehen den Betroffenen wesentlich mehr Rechte zu - darunter das Anwesenheitsrecht, das Beweisantragsrecht und mehr.






Kosten der Nebenklage

Immer wieder höre ich Sätze der Betroffenen: ich habe lediglich als Zeuge ausgesagt, weil ich kein Geld für die Nebenklage und eine/n Anwalt/Anwältin habe. Deshalb ist wichtig: Bei einer Verurteilung sind die Kosten für die Anwälte des Nebenklägers üblicherweise vom Täter zu bezahlen. War die Tat besonders gravierend, hat der Nebenkläger sogar das Recht, einen Rechtsbeistand gestellt zu bekommen oder bei finanziellen Schwierigkeiten Prozesskostenhilfe zu beantragen.




Möglichkeit der Nebenklage prüfen

Es gibt normalerweise nur die eine Möglichkeit auf ein Verfahren einzuwirken - nutzt diese durch die Nebenklage mit Hilfe eurer Anwälte!



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