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Deshalb berate und vertrete ich Sie 
 

  • bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen,

  • in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen,

  • im Fahrerlaubnisrecht,

  • sowie im Bereich des Vertragsrechts, bspw. beim Neu- oder Gebrauchtwagenkauf oder -verkauf sowie beim Kfz-Leasing.

Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Verkehrsrecht ist vor allem die Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen sowie die Verteidigung in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, in denen es nicht selten um den Entzug der Fahrerlaubnis geht. Oft ist es ein kurzer Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr, welcher ein Leben vollständig auf den Kopf stellen kann. Man ist geblitzt worden, ein Fahrverbot droht oder es sind materielle oder schwerwiegende körperliche Verletzungen in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstanden. Ich helfe Ihnen dabei, die negativen Folgen dieser Ereignisse so gering wie möglich zu halten.

Verkehrsrecht

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